Akupunktur

Akupunktur als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse:

Bei bestimmten Erkrankungen, darf eine Akupunkturbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse von uns durchgeführt werden.

Zu diesen Erkrankungen gehören:

  • chronische Rückenbeschwerden im Lendenwirbelsäulenbereich und
  • der Verschleiß der Kniegelenke (Gonarthrose).

Pro Jahr dürfen für jede dieser Diagnosen 10 Akupunkturen und ggf. 5 zusätzliche Akupunkturen durchgeführt werden.

Akupunktur bei anderen Indikationen

Bei vielen anderen Erkrankungen oder Symptomen ist die Akupunktur therapeutisch wirksam:

 

  • Allergien
  • Migräne
  • Schulterbeschwerden
  • Halswirbelsäulenleiden
  • chronische Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung)

 

Weitere Anwendungsgebiete:

  • Raucherentwöhnung
  • Stoffwechselregulierung
  • begleitend zur Gewichtsreduktion