Akupunktur
Akupunktur als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse:
Bei bestimmten Erkrankungen, darf eine Akupunkturbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse von uns durchgeführt werden.
Zu diesen Erkrankungen gehören:
- chronische Rückenbeschwerden im Lendenwirbelsäulenbereich und
- der Verschleiß der Kniegelenke (Gonarthrose).
Pro Jahr dürfen für jede dieser Diagnosen 10 Akupunkturen und ggf. 5 zusätzliche Akupunkturen durchgeführt werden.
Akupunktur bei anderen Indikationen
Bei vielen anderen Erkrankungen oder Symptomen ist die Akupunktur therapeutisch wirksam:
- Allergien
- Migräne
- Schulterbeschwerden
- Halswirbelsäulenleiden
- chronische Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung)
Weitere Anwendungsgebiete:
- Raucherentwöhnung
- Stoffwechselregulierung
- begleitend zur Gewichtsreduktion